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Mietpreise, komplett
(inkl. Endreinigung, Bettwäsche, Handtücher, Energiekosten)
In der Hauptsaison nur Wochenmiete (An-/Abreise samstags) möglich
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Wohnung BENSE
85 qm, 2 Schlafräume
1 Woche, max. 4 Personen 476,00 EUR
7 Übernachtungen
2 Wochen, max. 4 Personen 952,00 EUR
14 Übernachtungen
3 Wochen, max. 4 Personen 1.380,00 EUR
21 Übernachtungen
4 Wochen, max. 4 Personen 1.795,00 EUR
28 Übernachtungen
Wohnung SANDKRUG
115 qm, 3 Schlafräume
1 Woche, max. 4 Personen 560,00 EUR
1 Woche, max. 8 Personen 690,00 EUR
2 Wochen, max. 4 Personen 1.100,00 EUR
2 Wochen, max. 8 Personen 1.390,00 EUR
3 Woche, max. 4 Personen 1.680,00 EUR
3 Woche, max. 8 Personen 1.950,00 EUR
4 Wochen, max. 4 Personen 2.220,00 EUR
4 Wochen, max. 8 Personen 2.720,00 EUR
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Kurz-Zeit-Mieten
in der Nebensaison ab 2 Übernachtungen
Wohnung BENSE
An-/Abreise: z.B. Freitag / Sonntag
(max. 4 Pers. 2 Nächte) 190,00 EUR
jede weitere Nacht 50,00 EUR
Wohnung SANDKRUG
An-/Abreise: z.B. Freitag / Sonntag
8max. 4 Pers. 2 Nächte) 240,00 EUR
An-/Abreise: z.B. Freitag / Sonntag
(max. 8 Pers. 2 Nächte) 295,00 EUR
jede weitere Nacht 95,00 EUR
MietbedingungenStand: 01. Januar 2017
Reservierung/Buchung
Verbindliche Buchungen können von Personen ab 21 Jahren telefonisch oder schriftlich vorgenommen werden. Die Übersendung des vom Vermieter unterschriebenen Mietvertrages gilt als Terminbestätigung.
Zahlungsweise
Nach Abschluss des Mietvertrages wird innerhalb von 10 Kalendertagen eine Anzahlung von 20 % des Mietpreises fällig. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Zahlung fristgerecht auf dem Konto des Vermieters eingeht. Die Restzahlung muss 30 Tage vor Mietbeginn auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein. Beträgt der Mietpreis weniger als 200,00 €, ist der Betrag in einer Summe sofort fällig.
Ankunft/Abreise
Die Ferienwohnung kann am Anreisetag ab 16.00 Uhr bezogen werden.
Am Abreisetag ist die Wohnung bis 10.00 Uhr zu räumen.
Haftung des Mieters
Die im Mietvertrag als Hauptmieter genannte Person ist für die Vorgänge im Mietobjekt und den umliegenden Anlagen verantwortlich. Der Hauptmieter haftet für den sorgfältigen und bestimmungsgemäßen Umgang aller Bewohner mit dem Mietgegenstand. Für den Verlust von gemieteten Gegenständen, Bruch oder sonstigen Beschädigungen haftet der Hauptmieter – neben dem Verursacher – direkt.
Rücktritt durch den Mieter
Bei Kündigung des Mietvertrages werden folgende Stornierungsbeträge fällig (Angaben in % von der gesamten Mietsumme):
bis 90 Tage vor Mietbeginn 15 %
bis 30 Tage vor Mietbeginn 30 %
bis Anreisetag 90 %
ab Anreisetag 100 %
Parkregeln
Auf dem Grundstück stehen Parkplätze zur Verfügung, die der Mieter auf eigenes Risiko nutzen kann. Es gelten die Bedingungen der StVO und alle Mieter sind gehalten, extrem langsam zu rangieren und vorwärts zum Haus zu parken.
Reklamationen
Bei vorliegenden Beanstandungen ist der Vermieter umgehend zu verständigen, damit eine dem Mietzweck entsprechende Lösung gefunden werden kann. Nach der Abreise vorgebrachte Reklamationen werden nicht anerkannt.
Haftung des Vermieters
Alle Angaben in den überlassenen Unterlagen wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Detailländerungen in der Ausstattung bleiben vorbehalten. Ansprüche des Mieters gegen den Vermieter sind – außer bei grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen. Im Einzelfall werden sie – soweit gesetzlich zulässig – auf die Höhe der Miete begrenzt.
Versicherung
Das Haus ist gegen Feuer-, Sturm- und Brandschäden versichert. Bei Eintritt eines Versicherungsfalles ist der Mieter zur Schadensminderung – soweit ohne eigene Gefährdung möglich – und zur Mitwirkung an der Aufklärung verpflichtet.
Sonstiges
Die Fahrradbenutzung erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für eventuelle Schäden, die durch die Benutzung mittelbar oder unmittelbar entstehen könnten. Der Vermieter übernimmt keine Gewähr für die Verkehrssicherheit der Fahrräder.
Alle Abbildungen gelten der Information und können exemplarisch sein. Daraus lässt sich keine Zusicherung von Eigenschaften ableiten. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung um rechtswirksam zu werden. Für eventuelle Streitigkeiten gilt das Schiedsgerichtsverfahren als vereinbart. Zuständig ist das für den Vermieter zuständige Schiedsgericht.
Alle Angaben auf Werbeunterlagen und Internetseiten sind ohne Gewähr.